Der 1. JJJC Lünen e. V. führt das erweiterte Führungszeugnis ein, um dem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen

Im Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz angepasst worden. Danach sollen Träger der Jugendhilfe und Vereine sich u. a. von ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen lassen.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Lünen hat mit dem 1. JJJC Lünen e. V. als Träger der freien Jugendhilfe eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Dieser Kontrakt ist wichtig, damit keine einschlägig vorbestraften Personen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, Betreuen, erziehen oder ausbilden. Da sich Missbrauch nicht hundertprozentig verhindern lässt, ist es enorm wichtig, Kinder durch solche Präventionskonzepte stark zu machen, damit sie nicht zu Opfern werden.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist u. a. erforderlich bei regelmäßig ehrenamtlich Tätigen, bei mehrtägigen Maßnahmen und Übernachtungen und bei der Wahrscheinlichkeit eines nicht-kontrollierten Kontaktes bzw. Einblick eines Betreuers / Übungsleiters in die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen.

Für die ehrenamtlich Tätigen, die das erweiterte Führungszeugnis beim Bürgerbüro ihres Wohnortes beantragen, entstehen keine Kosten. Spätestens nach fünf Jahren ist ein neues Führungszeugnis vorzulegen.

Unsere 2. Geschäftsführerin, Julia Hilgers, stellt sich als Vertrauensperson zur Verfügung, das Führungszeugnis einzusehen und die entsprechende Dokumentation zu führen. Sie wird das Führungszeugnis einmal einsehen und bestätigen, ansonsten bleibt es bei dem ehrenamtlich Tätigen.