Auf der Jahreshauptversammlung am 08. März 2026 blickte der Verein zunächst auf das vergangene Jahr zurück. Nach den Berichten des Vorsitzenden, der Kassierer, der Kassenprüfer sowie der Sport- und Jugendwarte/-innen stand vor allem ein Thema im Mittelpunkt: die Überarbeitung der Vereinssatzung.
Die Satzung wurde nicht nur sprachlich überarbeitet, sondern auch inhaltlich erweitert – statt bisher 14 umfasst sie nun 17 Paragraphen. Ziel war es, Regelungen klarer zu formulieren und an die aktuellen Anforderungen anzupassen.
Ein wichtiger Punkt betrifft die Mitgliedschaft: Künftig müssen Aufnahmeanträge in Textform eingereicht werden, über die der geschäftsführende Vorstand entscheidet. Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nicht. Auch die Rolle passiver Mitglieder wurde genauer definiert: Sie zahlen einen reduzierten Beitrag, können aber nicht am Sportangebot teilnehmen. Bestimmte Funktionen im Verein – wie Übungsleiter:innen oder Vorstandsmitglieder – sind davon ausgenommen.
Ebenfalls neu geregelt wurden die Wechsel zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft. Wer von aktiv zu passiv wechseln möchte, kann dies nur zum Quartalsende mit einer Frist von sechs Wochen tun. Der Wechsel zurück ist grundsätzlich jederzeit möglich, muss aber beantragt und vom Vorstand genehmigt werden.
Auch beim Austritt gibt es klare Vorgaben: Dieser muss in Textform (per Post oder Email) mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende erklärt werden. Offene Beiträge bleiben bestehen, und vereinseigene Gegenstände müssen zurückgegeben werden.
Darüber hinaus kann ein Ausschluss aus dem Verein nun auch erfolgen, wenn gegen die Verhaltensregeln des Schutzkonzeptes verstoßen wird. In solchen Fällen wird der Ausschluss schriftlich begründet.
Ein weiterer organisatorischer Punkt: Mitglieder sollen Änderungen ihrer Kontaktdaten oder Bankverbindung zeitnah mitteilen, damit die Vereinsarbeit reibungslos bleibt.
Auch bei Mitgliederversammlungen gibt es eine Neuerung: Künftig können auch abwesende Personen gewählt werden, wenn sie vorher schriftlich erklärt haben, dass sie das Amt annehmen würden.
Zum Schluss wurde noch festgelegt, dass der Vorstand bestimmte Vereinsordnungen – etwa zur Beitragsstruktur oder zur Jugendarbeit – eigenständig beschließen und anpassen kann. Diese werden auf der Homepage veröffentlicht und treten anschließend in Kraft.
Die neue Satzung kann auf unserer Webseite unter Downloads eingesehen werden.