Infos zu Zahlungsrückständen

Eine kleine Info für alle Mitglieder und Eltern des 1. JJJC Lünen, leider hat sich bei einigen Mitgliedern ein Zahlungsrückstand ergeben. Um dies in Zukunft wieder besser in den Griff zu bekommen, hat der Vorstand folgendes beschlossen:

  • fehlt ein Quartalsbeitrag, bekommt das Mitglied ein persönliches Schreiben, in dem auf den Fehlbetrag hingewiesen wird und zur selbständigen Zahlung aufgefordert wird,
  • fehlt der zweite aufeinanderfolgende Quartalsbeitrag, wird das Mitglied vom Training ausgeschlossen, bis der Fehlbetrag selbständig nachgezahlt wurde,
  • fehlt der dritte aufeinanderfolgende Quartalsbeitrag, folgt der Ausschluss aus dem Verein (vgl. § 8 der Beitragsordnung: „Bei ausstehenden Mitgliedsbeiträgen kann seitens des Vereins die Kündigung der Mitgliedschaft ausgesprochen werden.“).
    Allerdings hoffen wir, dass dieser Schritt nie nötig wird!

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets einen Zuschuss zum Vereinsbeitrag in Höhe von 10,00 € pro Monat zu erhalten. Dies gilt für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach § 2 und § 3 AsylbLG oder den Kinderzuschlag Wohngeld beziehen. Weitere Informationen dazu gibt es bei den Jobcentern, der Stadtverwaltung oder im Internet z. B. unter www.bildungspaket.bmas.de

Sollten noch Fragen offen sein, könnt Ihr Euch gern an uns wenden.
Mit sportlichen Grüßen,
Der Vorstand